Campingplatzordnung

Bitte beachten Sie die folgenden Regeln:

 

  1. Auf dem Platz inkl. der Zufahrts- und Erschließungsstraßen gelten die Regeln der Straßenverkehrsordnung (StVO).
  2. Der Zeltplatz darf nur nach erfolgter Anmeldung beim Kontrollpersonal und nach vorheriger Zahlung der Benützungsgebühr betreten werden. Während des Aufenthaltes auf dem Zeltplatzgelände ist das ausgehändigte Armband deutlich sichtbar zu tragen.
  3. Die Benutzung des Zeltplatzes erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Bewachung findet nicht statt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden jeglicher Art (zB Unfälle, Verletzungen, abhandengekommene oder beschädigte Sachen), die bei der Benutzung des Zeltplatzes entstehen. Ausschluss gilt nicht, soweit der Schaden vom Vermieter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden ist.
  4. Es ist nicht gestattet:
    1. Lagerfeuer zu entzünden (Grillfeuer sind nur in geeigneten Behältnissen erlaubt);
    2. Feuerwerkskörper jeglicher Art anzuzünden oder abzuschießen sowie überlaute Musikanlagen zu betreiben;
    3. Zelte mit Gräben zu umziehen;
    4. unnötige Fahrbewegungen auf dem Platz insbesondere mit Quads, Mofas, Motorrollern etc. durchzuführen;
    5. Hunde frei herumlaufen zu lassen.
  5. Abfälle sind in den dafür ausgegebenen Säcken zu sammeln.
  6. Den Weisungen der Ordnungsdienste ist unbedingt Folge zu leisten.

 

Bitte unterstützen Sie uns bei der Umsetzung dieser Platzordnung. Missachtungen und Zuwiderhandlungen führen zum sofortigen Platzverweis. In Einzelfällen behalten wir uns vor Strafanzeige zu stellen.

 

Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt und viel Spaß

 

Ihr Campingplatz-Team